Das Jubiläumsjahr der Bank für Kirche und Diakonie war Anlass, die facettenreiche und spannende Geschichte der kirchlichen Bankgenossenschaften aus Dresden, Münster, Magdeburg und Duisburg in den Blick zu nehmen und eine umfassende Chronik zu erstellen, die die Entwicklung der KD-Bank über ein Jahrhundert hinweg sichtbar macht und zeigt, wie eng wirtschaftliches Handeln, kirchliche Verantwortung und gesellschaftliches Engagement seit nunmehr 100 Jahren miteinander verbunden sind. Der Blick zurück zeigt zugleich auch immer den Weg nach vorn und soll den Menschen, die sich zukünftig in der Bank engagieren, helfen, die Entwicklung der Bank für Kirche und Diakonie zu gestalten.
Um die vielfältigen Aufgaben des Aufsichtsrats mit der erforderlichen fachlichen Tiefe und mit ausreichender Zeit bewältigen zu können, unterstützen ein Arbeitsausschuss und ein Risiko- und Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat. Dem Arbeitsausschuss obliegen u. a. die Personalangelegenheiten des Vorstands und die Bewilligung von Darlehen. Dem Risiko- und Prüfungsausschuss obliegt u. a. die Überwachung des Risikomanagements und der Abschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden jährlich in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats aus der Mitte des Aufsichtsrats neu gewählt. Mitglieder des Arbeitsausschusses sind nach der letzten Wahl der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Prof. Dr. Volker Heinke, die beiden Stellvertretenden Dr. Johann Weusmann und Joachim Gengenbach sowie Siegfried Mehring. Mitglieder des Risiko- und Prüfungsausschusses sind der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die vier gewählten Mitglieder Dr. Wolfram Gerdes (Vorsitzender des Risiko- und Prüfungsausschusses), Siegfried Mehring, Carsten Simmer und Jens Koch. Der Arbeitsausschuss behandelte in drei Sitzungen, davon eine digitale Sitzung, und der Risiko- und Prüfungsausschuss in fünf Sitzungen, davon drei digitale Sitzungen, die ihnen vom Aufsichtsrat zugewiesenen Angelegenheiten.
Über die Arbeit der Ausschüsse berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse im Plenum des gesamten Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der Beirat trafen sich im November 2025 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bank, um sich über die laufende Geschäftsentwicklung und wichtige Neuerungen zu informieren und zu beraten.
Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen ergeben: Turnusmäßig endete die Amtszeit von Herrn Dr. Johann Weusmann, welcher vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen und von der Generalversammlung erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Im Rahmen der Generalversammlung endeten auf eigenen Wunsch die Amtszeiten von Frau Marlehn Thieme, Frau Kirsten Hols, Herrn Dr. Arne Kupke und Herrn Dr. Rainer Norden. Neu in den Aufsichtsrat der Bank wurden gewählt: Frau Verena Hölken, Herr Frank Böker, Herr Jens Koch, Herr Dr. Ralf Henning Krause und Herr Christoph Nolting. In der anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden Herr Prof. Dr. Volker Heinke zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Dr. Johann Weusmann und Herr Joachim Gengenbach zu stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über den Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung und einer Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden erfüllt.
Mit den Vorstandsmitgliedern der Bank werden grundsätzlich Fünf-Jahres-Verträge geschlossen. Im Berichtsjahr wurden ein Dienst- sowie ein Versorgungsvertrag mit Herrn Andreas Ermisch, der im Oktober 2025 die Nachfolge von Herrn Jörg Moltrecht übernommen hat, geschlossen.
Um die Transparenz für die Mitglieder und Kunden der Bank zu erhöhen, haben Aufsichtsrat und Vorstand im März 2015 erstmals den Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. (DGRV) anerkannt. Für das Geschäftsjahr 2025 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Homepage der Bank einsehbar ist.
Der Corporate Governance Kodex für Genossenschaften sieht zum Beispiel vor, dass der Bericht des Aufsichtsrats darüber informiert, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen hat: Das war im Jahr 2025 bei keinem Aufsichtsratsmitglied der Fall. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten hat die Bank eine Richtlinie für das Engagement von Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitenden in Organen und Gremien der Kirche, Diakonie und der Sozialwirtschaft verabschiedet.
Der Genoverband e. V. führte die gesetzlichen Prüfungen für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 53 ff. GenG i. V. m. der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt.
Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt wurde. Er prüfte den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung. Er befand ihn für richtig und erklärte sein Einverständnis mit dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung, der den Vorschriften der Satzung entspricht. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen der Sonderprüfungen gem. § 44 KWG bei der Union Investment, der dwpbank AG, der Atruvia AG/parcIT GmbH und der ZAM eG zur Kenntnis genommen und sich über den Stand der Mängelabarbeitung regelmäßig informieren lassen.
Der Genoverband e. V. berichtete dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in der gemeinsamen Sitzung am 13. Mai 2026 über das voraussichtliche Ergebnis der Prüfung, bestätigte die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements intensiv befasst. Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Der Aufsichtsrat hat anschließend gemeinsam mit dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung beraten und wird darüber in der Generalversammlung informieren. Der Aufsichtsrat wird der Generalversammlung empfehlen, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Ergebnisverwendung zu beschließen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden der Bank für Kirche und Diakonie für die im Geschäftsjahr 2025 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Dortmund, 13. Mai 2026
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Volker Heinke