Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2024 in vollem Umfang erfüllt, sich laufend über die Geschäftstätigkeit, die Liquiditäts-, Ertrags- und Risikolage der Bank unterrichtet und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

In fünf gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand wurden wichtige geschäftspolitische Angelegenheiten und Vorgänge sowie strategische Fragen beraten. Schwerpunkte waren die Entwicklung der Sozialwirtschaft, die Umsetzung regulatorischer Anforderungen und die fristgerechte Abarbeitung der Feststellungen aus der Sonderprüfung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 2023 durchgeführt hat und deren Feststellungen im Jahr 2024 fristgerecht und vollständig abgearbeitet wurden. Auch hat der Vorstand die Planungen für das 100-jährige Jubiläum mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Das Jubiläum unserer Bank für Kirche und Diakonie soll dem einmaligen Anlass entsprechend gefeiert werden. Es ist ein guter Anlass, die facettenreiche und spannende Geschichte der kirchlichen Bankgenossenschaften aus Dresden, Münster, Magdeburg und Duisburg in den Blick zu nehmen, die seit 2010 unter dem Dach der Bank für Kirche und Diakonie vereint sind.

Portraitfoto Marlehn Thieme, Aufsichtsratsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie

Marlehn Thieme, Aufsichtsratsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie, Präsidentin der Welthungerhilfe und Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates

Um die vielfältigen Aufgaben des Aufsichtsrats mit der erforderlichen fachlichen Tiefe und mit ausreichender Zeit bewältigen zu können, unterstützen ein Arbeitsausschuss und ein Risiko- und Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat. Dem Arbeitsausschuss obliegen u. a. die Personalangelegenheiten des Vorstands und die Bewilligung von Darlehen. Dem Risiko- und Prüfungsausschuss obliegt u. a. die Überwachung des Risikomanagements und der Abschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden jährlich in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats aus der Mitte des Aufsichtsrats neu gewählt. Mitglieder des Arbeitsausschusses sind nach der letzten Wahl die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Marlehn Thieme, die beiden Stellvertretenden Dr. Volker G. Heinke und Dr. Johann Weusmann, Joachim Gengenbach sowie Siegfried Mehring. Mitglieder des Risiko- und Prüfungsausschusses sind die Vorsitzende des Aufsichtsrats und die drei gewählten Mitglieder Dr. Wolfram Gerdes (Vorsitzender des Risiko- und Prüfungsausschusses), Siegfried Mehring und Carsten Simmer. Der Arbeitsausschuss behandelte in fünf Sitzungen, davon eine hybride Sitzung, und der Risiko- und Prüfungsausschuss in sechs Sitzungen in Präsenz bzw. in zwei Videokonferenzen, die ihnen vom Aufsichtsrat zugewiesenen Angelegenheiten.

Über die Arbeit der Ausschüsse berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse im Plenum des gesamten Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der Beirat trafen sich im November 2024 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bank, um sich über die laufende Geschäftsentwicklung und wichtige Neuerungen zu informieren und zu beraten.

Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen ergeben: Turnusmäßig endete die Amtszeit von Kathrin Schaefer, Dr. Wolfram Gerdes, Dr. Arne Kupke und Carsten Simmer, welche vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen und von der Generalversammlung erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurden. Neuwahlen zum Aufsichtsrat haben im Jahr 2024 nicht stattgefunden.

Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über den Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung und einer Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden erfüllt.

Mit den Vorstandsmitgliedern der Bank werden grundsätzlich Fünf-Jahres-Verträge geschlossen. Im Berichtsjahr hat Herr Moltrecht mit dem Aufsichtsrat eine Vereinbarung getroffen, dass er zum Ende des Jahres 2025 beabsichtigt, aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Der Aufsichtsrat hat im Herbst 2024 das Verfahren zur Nachbesetzung der Funktion von Herrn Moltrecht gestartet.

Um die Transparenz für die Mitglieder und Kunden der Bank zu erhöhen, haben Aufsichtsrat und Vorstand im März 2015 erstmals den Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. (DGRV) anerkannt. Für das Geschäftsjahr 2024 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Homepage der Bank einsehbar ist.

Der Corporate Governance Kodex für Genossenschaften sieht zum Beispiel vor, dass der Bericht des Aufsichtsrats darüber informiert, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen hat: Das war im Jahr 2024 bei keinem Aufsichtsratsmitglied der Fall. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten hat die Bank im Berichtsjahr eine Richtlinie für das Engagement von Mitgliedern des Vorstands und Mitarbeitenden in Organen und Gremien der Kirche, Diakonie und der Sozialwirtschaft verabschiedet.

Der Genoverband e. V. führte die gesetzlichen Prüfungen für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 53 ff. GenG i. V. m. der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch. Der Genoverband e. V. hat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden bestätigt. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch die Aufsichtsratsvorsitzende nicht gesetzt.

Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt wurde. Er prüfte den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung. Er befand ihn für richtig und erklärte sein Einverständnis mit dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung, der den Vorschriften der Satzung entspricht und der in diesem Jahr eine Jubiläumsdividende beinhaltet. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen der Sonderprüfungen gem. § 44 KWG bei der Union Investment, der dwpbank AG, der parcIT GmbH und der DZ CompliancePartner GmbH zur Kenntnis genommen und sich über den Stand der Mängelabarbeitung regelmäßig informieren lassen.

Der Genoverband e. V. berichtete dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in der gemeinsamen Sitzung am 9. Mai 2025 über das Ergebnis der Prüfung, bestätigte die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements intensiv befasst. Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Der Aufsichtsrat hat anschließend gemeinsam mit dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung beraten und wird darüber in der Generalversammlung informieren. Der Aufsichtsrat wird der Generalversammlung empfehlen, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Ergebnisverwendung einschließlich der Jubiläumsdividende zu beschließen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden der Bank für Kirche und Diakonie für die im Geschäftsjahr 2024 geleistete erfolgreiche Arbeit.

Dortmund, 9. Mai 2025
Der Aufsichtsrat

Marlehn Thieme