Mit den Vorstandsmitgliedern der Bank werden grundsätzlich Fünf-Jahres-Verträge geschlossen. Im Berichtsjahr wurde der Dienstvertrag von Herrn Moltrecht verlängert.
Um die Transparenz für die Mitglieder und Kunden der Bank zu erhöhen, haben Aufsichtsrat und Vorstand im März 2015 erstmals den Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. (DGRV) anerkannt. Wir verstehen Corporate Governance als eine auf verantwortungsbewusste und langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Für das Geschäftsjahr 2023 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Homepage der Bank einsehbar ist.
Der Corporate Governance Kodex für Genossenschaften sieht zum Beispiel vor, dass der Bericht des Aufsichtsrats darüber informiert, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen hat. Das war im Jahr 2023 bei einem Aufsichtsratsmitglied der Fall. Herr Motzer konnte krankheitsbedingt nicht an der ersten Sitzung des Jahres 2023 teilnehmen und schied anschließend auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Genoverband e. V. führte die gesetzlichen Prüfungen für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 53 ff. GenG i. V. m. der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch. Der Genoverband e. V. hat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden bestätigt. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch die Aufsichtsratsvorsitzende nicht gesetzt.
Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt wurde. Er prüfte den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung. Er befand ihn für richtig und erklärte sein Einverständnis mit dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung, der den Vorschriften der Satzung entspricht. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen der Sonderprüfungen gem. § 44 KWG bei dem IT-Dienstleister der Bank, der Atruvia AG, der Union Investment, der dwpbank AG und der DZ CompliancePartner GmbH zur Kenntnis genommen und sich über den Stand der Mängelabarbeitung regelmäßig informieren lassen.
Der Genoverband e.V. berichtete dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in der gemeinsamen Sitzung am 8. Mai 2024 über das Ergebnis der Prüfung, bestätigte die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements intensiv befasst. Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Der Aufsichtsrat hat anschließend gemeinsam mit dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung beraten und wird darüber in der Generalversammlung informieren. Der Aufsichtsrat wird der Generalversammlung empfehlen, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Ergebnisverwendung zu beschließen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden der Bank für Kirche und Diakonie für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Dortmund, 8. Mai 2024
Der Aufsichtsrat
Marlehn Thieme