Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2023 in vollem Umfang erfüllt, sich laufend über die Geschäftstätigkeit, die Liquiditäts-, Ertrags- und Risikolage der Bank unterrichtet und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

In fünf gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand wurden wichtige geschäftspolitische Angelegenheiten und Vorgänge sowie strategische Fragen beraten. Schwerpunkte waren die Auswirkungen der Zinswende, die weiterhin hohe Inflation in Deutschland und Europa und die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, die im Jahr 2023 zum Beispiel durch umfangreiche Vorgaben zur Identifizierung und Verarbeitung von Nachhaltigkeits-/ESG-Risiken auf allen Ebenen der Bank erweitert wurden. Im zweiten Quartal 2023 hat eine turnusmäßige, anlassunabhängige Sonderprüfung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgefunden. Hiernach war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gem. § 25a Abs. 1 KWG gegeben. Der Aufsichtsrat wurde und wird fortlaufend über die Prüfung, deren Ergebnisse und auch die Maßnahmen zur Behebung der Feststellungen informiert. Mit dem Ergebnis der Prüfung war der Aufsichtsrat zufrieden und spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitenden seinen Dank aus.

Um die vielfältigen Aufgaben des Aufsichtsrats mit der erforderlichen fachlichen Tiefe und mit ausreichender Zeit bewältigen zu können, unterstützen ein Arbeitsausschuss und ein Risiko- und Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat. Dem Arbeitsausschuss obliegen u.a. die Personalangelegenheiten des Vorstands und die Bewilligung von Darlehen. Dem Risiko- und Prüfungsausschuss obliegt u. a. die Überwachung des Risikomanagements und der Abschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen. Die Mitglieder der Ausschüsse werden jährlich in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats aus der Mitte des Aufsichtsrats neu gewählt. Mitglieder des Arbeitsausschusses sind nach der letzten Wahl die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Marlehn Thieme, die beiden Stellvertreter Dr. Volker G. Heinke und Dr. Johann Weusmann sowie Joachim Gengenbach. Mitglieder des Risiko- und Prüfungsausschusses sind die Vorsitzende des Aufsichtsrats und die drei gewählten Mitglieder Dr. Wolfram Gerdes (Vorsitzender des Risiko- und Prüfungsausschusses), Siegfried Mehring und Carsten Simmer. Der Arbeitsausschuss behandelte in drei Sitzungen, davon eine hybride Sitzung, und der Risiko- und Prüfungsausschuss in sechs Sitzungen in Präsenz bzw. in zwei Videokonferenzen, die ihnen vom Aufsichtsrat zugewiesenen Angelegenheiten.

Über die Arbeit der Ausschüsse berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse im Plenum des gesamten Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der Beirat trafen sich im Dezember 2023 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bank, um sich über die laufende Geschäftsentwicklung und wichtige Neuerungen zu informieren und zu beraten.

Im Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen ergeben: Turnusmäßig endete die Amtszeit von Herrn Dr. Volker Heinke, Herrn Joachim Gengenbach, Herrn Dr. Jörg Mayer und Herrn Dr. Rainer Norden, welche vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen und von der Generalversammlung erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurden. In der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Volker Heinke als 1. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bestätigt. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Frau Kirsten Hols und Herr Dr. Karsten Paetzmann. Im Berichtsjahr 2023 hat Herr Dietmar Motzer sein Amt zum 31. März 2023 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über den Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung und einer Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden erfüllt.

Marlehn Thieme, Aufsichtsratsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie, Präsidentin der Welthungerhilfe und Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates

Mit den Vorstandsmitgliedern der Bank werden grundsätzlich Fünf-Jahres-Verträge geschlossen. Im Berichtsjahr wurde der Dienstvertrag von Herrn Moltrecht verlängert.

Um die Transparenz für die Mitglieder und Kunden der Bank zu erhöhen, haben Aufsichtsrat und Vorstand im März 2015 erstmals den Corporate Governance Kodex für Genossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. (DGRV) anerkannt. Wir verstehen Corporate Governance als eine auf verantwortungsbewusste und langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Für das Geschäftsjahr 2023 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung abgegeben, die auf der Homepage der Bank einsehbar ist.

Der Corporate Governance Kodex für Genossenschaften sieht zum Beispiel vor, dass der Bericht des Aufsichtsrats darüber informiert, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen hat. Das war im Jahr 2023 bei einem Aufsichtsratsmitglied der Fall. Herr Motzer konnte krankheitsbedingt nicht an der ersten Sitzung des Jahres 2023 teilnehmen und schied anschließend auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Genoverband e. V. führte die gesetzlichen Prüfungen für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 53 ff. GenG i. V. m. der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch. Der Genoverband e. V. hat die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden bestätigt. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch die Aufsichtsratsvorsitzende nicht gesetzt.

Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt wurde. Er prüfte den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung. Er befand ihn für richtig und erklärte sein Einverständnis mit dem Vorschlag für die Ergebnisverwendung, der den Vorschriften der Satzung entspricht. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen der Sonderprüfungen gem. § 44 KWG bei dem IT-Dienstleister der Bank, der Atruvia AG, der Union Investment, der dwpbank AG und der DZ CompliancePartner GmbH zur Kenntnis genommen und sich über den Stand der Mängelabarbeitung regelmäßig informieren lassen.

Der Genoverband e.V. berichtete dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in der gemeinsamen Sitzung am 8. Mai 2024 über das Ergebnis der Prüfung, bestätigte die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeitenden und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen dieser gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements intensiv befasst. Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Der Aufsichtsrat hat anschließend gemeinsam mit dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung beraten und wird darüber in der Generalversammlung informieren. Der Aufsichtsrat wird der Generalversammlung empfehlen, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen und die vorgeschlagene Ergebnisverwendung zu beschließen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden der Bank für Kirche und Diakonie für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit.

Dortmund, 8. Mai 2024
Der Aufsichtsrat
Marlehn Thieme